Engagement für unsere Region

Engagierte Frauen (und Männer) der Region stellen sich vor

Kriterien – warum

Liebe Interessentin, lieber Interessent!

Die Aufnahmekriterien sind streng und ein Ausschluss ist bei schwerwiegenden Gründen jederzeit möglich. Warum sind wir, die wir so sehr nach Kooperation streben und die Frauen und den “Rest der Region” fördern möchten, so hart?

Viele von uns haben bereits in vielen Gremien und Vereinen mitgewirkt und dabei die Erfahrung gemacht, dass klare Vereinbarungen und Konsequenz viel späteren “Katzenjammer” ersparen.

Wir sind ganz und gar kein Geheimbund und selektieren nicht nach wirtschaftlichem Erfolg wie etliche Frauenbündnisse, die (auch) karitative Ziele verfolgen. Auch perfekte Qualifikationen, nicht einmal die von uns erwünschte “Fahrtauglichkeit” = versierte Anwendung zeitgemäßer Kommunikationstechnik, sind erwünscht, werden aber nicht “gnadenlos” gefordert. Bei allem ist mit gutem Willen eine Entwicklung möglich. Wir unterstützen einander gerne.

Aber was uns unverzichtbar erscheint, ist die sogenannte “Handschlagqualität”: ein stabiler Charakter, ein gewisses Charisma, Mut, Tatendurst, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, kurzum – menschliche Qualitäten. Sie werden durch Handlungen erkennbar, und nur am konkreten Handeln können wir uns orientieren und entsprechende Aufnahme- und Ausschlusskriterien bilden.

Diese Kriterien sind in unserem “Ehrenkodex” deutlich behandelt, der beim Beitritt zu unterfertigen und für alle Mitglieder bindend ist.

Sinn und Zweck dieser strengen Auslese:

  1. Wir können uns aufeinander verlassen.
  2. Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos und effizient.
  3. Wir und unsere Tätigkeit erfahren hohe Wertschätzung und können daher gemeinsam viel Positives bewirken.

Wann also sind also die Bedingungen für einen Beitritt in das Frauennetzwerk Südburgenland bzw. in den Verein Frauen-Zimmer, Steiermark, erfüllt?

  1. Abgabe des schriftlichen Beitrittsansuchens
  2. schriftliche Mitteilung des jeweiligen Vereines, dass dem Ansuchen stattgegeben wird und der Beitritt erwünscht ist (der Verein hat innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten)
  3. Unterfertigung des Ehrenkodex
  4. fristgerechte Abgabe der Eintragungsdaten [Bild(er), Vorstellung - kurze Charakteristik, Text, Schlagwörter, Angabe der Webseite (binnen 14 Kalendertagen nach Zustimmung des Vereins)]
  5. umgehende Einzahlung des Jahresmitgliedsbeitrages für das Kalenderjahr (binnen 14 Kalendertagen nach Zustimmung des Vereins)

Bis zur Abgabe des Informationsmaterials und der Einzahlung des Mitgliedsbeitrag ist die Mitgliedschaft in Schwebe bzw. provisorisch. (Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Kalenderjahr 2012 13 Euro für aktive Mitglieder, 20 Euro für assoziierte Mitglieder und ab 20 Euro für Fördermitglieder.)

Ist eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt, kommt keine Mitgliedschaft zustande.
Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Nach Jahresfrist kann erneut angesucht werden.

Der Verein verpflichtet sich zur sorgfältigen Aufbewahrung der Stammdaten. Er gibt nur die zur Veröffentlichung freigegebenen Eintragungsdaten = Informationen und Bilder und vom Mitglied zur Weitergabe übermittelte Terminhinweise und Mitteilungen öffentlich preis und stellt auf Wunsch Mitgliedsausweise aus. Darüber hinaus verfolgt er getreulich die in den Vereinsstatuen genannten Ziele.

Beitrittsansuchen sind schriftlich an Lygia Simetzberger (Burgenland) bzw. an Daniela Zwettler (Frauen-Zimmer, Steiermark) zu richten.

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